Sondereigentumsverwaltung

Eine Hausverwaltung für Miethäuser oder Mietwohnungen (auch Mietverwaltung oder „Wohnungsverwaltung“ genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend handwerkliche Tätigkeiten, während es sich bei der Hausverwaltung um eine büromäßige Tätigkeit handelt.

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist nicht Aufgabe der Hausverwaltung im Sinne der „Mietverwaltung“. Dabei handelt es sich um die „Wohnungseigentumsverwaltung“ (WEG-Verwaltung). Zwar können beide zugleich ausgeübt werden („Mischverwaltung“), doch ist dabei die Mietverwaltung von der WEG-Verwaltung rechtlich (andere Vertragsgrundlage), monetär (getrennte Konten) und organisatorisch strikt zu trennen.

Auch die Wohnungsvermittlung gehört nicht zur Aufgabe der Hausverwaltung.